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Neue CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten: Auswirkungen auf Unternehmen und effiziente Umsetzung mit digitalen Prozessen und Tools

Im April 2021 veröffentlichte die EU einen ersten Entwurf für neue Berichtspflichten europäischer Unternehmen – die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ende Juni 2022 einigten sich schließlich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf neue Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die nun u. a. in Deutschland bis Dezember 2022 in nationales Gesetz überführt werden muss (Europäischer Rat, 2022). Nachhaltigkeit spielt damit zukünftig eine noch integralere Rolle in der unternehmerischen Berichterstattung.

Eine verpflichtende Berichterstattung – die CSR-Berichtspflicht – wurde bereits im Jahr 2017 für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen eingeführt und unterliegt mit den neuen CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten einem grundlegenden Update. Die CSR-Berichtspflicht gilt aktuell für rund 550 Unternehmen in Deutschland (DNK, 2022). Mit Ausweitung der Berichtspflicht nach CSRD werden zukünftig rund 15.000 Unternehmen in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet sein, einen offiziellen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen (DNK, 2022). Welche wesentlichen Veränderungen die neue Berichtspflicht mit sich bringt und wie Unternehmen die CSRD mit Hilfe digitaler Tools umsetzen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Die CSRD-Berichterstattung betrifft nahezu alle Unternehmen – wenn auch nicht direkt verpflichtend

Ab dem 01.01.2025 müssen die ersten – bereits jetzt berichtspflichtigen – Unternehmen im Sinne der neuen CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten für das zurückliegende Geschäftsjahr 2024 berichten (Berichterstattung im Jahr 2025 über die Daten von 2024). Die CSRD sieht zudem vor, dass ab Januar 2026 die Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf weitere Unternehmen ausgedehnt wird, beginnend mit dem Reporting für Daten aus dem zurückliegenden Geschäftsjahr 2025. Der Berichtspflicht unterliegen dann große Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen, min. 40 Mio. Euro Umsatz und/oder einer Bilanzsumme von min. 20 Mio. Euro. Nach derzeitigem Vorschlag sollen die CSRD-Berichtspflichten zudem für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen ab Januar 2027 in Kraft treten (DNK, Stand: 30.06.2022).

Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die nicht an der Börse gelistet sind, können indirekt betroffen sein, wenn ein berichtspflichtiges Geschäftspartner-Unternehmen z. B. Banken, Versicherungen oder kapitalmarktorientierte Großunternehmen seine gesamte Wertschöpfungs- und Lieferkette nachhaltig (um-)gestaltet, um die gesetzlichen Berichtspflichten und festgelegten Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen. Hier greifen beispielsweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die CSRD-Berichtspflicht ineinander. Zu den unternehmerischen Anforderungen und Pflichten des LkSG finden Sie eine genauere Betrachtung in unserem Blogartikel vom 20. Juni 2022 hier.

Zukünftig wird der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD Teil der offiziellen Geschäftsberichterstattung im Lagebericht. Die Veröffentlichung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format, dem Single electronic Reporting Format, und wird zusätzlich im zentralen europäischen Register für digital aufbereitete Berichte gespeichert.

 

Einheitliche Standards erhöhen Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet zeitgleich einheitliche verbindliche Standards für die Berichterstattung nach CSRD – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Der aktuelle Entwurf der zukünftigen ESRS decken die drei Handlungsfelder der Nachhaltigkeit nach ESG ab: Ökologische, soziale und Aspekte der Unternehmensführung – vgl. Abbildung 1 (EFRAG, 2022). Diese neu geschaffenen Berichtstandards erweitern und präzisieren zum einen die zu berichtenden Inhalte und schaffen zum anderen Transparenz und eine höhere Qualität der Nachhaltigkeitsberichte durch belastbare, verlässliche Daten. Dem neuen Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit kommt dabei eine besondere Rolle zu: Hier sollen zukünftig sowohl die positiven und negativen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Umwelt betrachtet werden, als auch die Chancen und Risiken, die sich durch die Umwelt für das Unternehmen ergeben.

 

082022_CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten_Inhaltliche Kategorien der Berichterstattung nach ESRS

 

Abbildung 1: Inhaltliche Kategorien der Berichterstattung nach ESRS

 

Zudem sollen KMU-Standards, die sich an den ESRS-Standard orientieren, erstellt werden. Diese sollen in einem Verhältnis angewendet werden können, das der Organisation und ihren Ressourcen sowie den relevanten Stakeholdererwartungen an Nachhaltigkeitsinformationen entspricht.

 

Beginnen Sie jetzt: Wie Unternehmen die CSRD-Pflichten effizient umsetzen

Die CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten werten die bisherige Berichterstattung wesentlich auf, die ESRS ermöglichen transparente und vergleichbare Berichte. Zeitgleich erhöht sich jedoch auch der Aufwand und Umfang für Unternehmen, die der Berichtspflicht unterliegen. Auch wenn die Fristen in weiter Zukunft zu liegen scheinen, empfehlen wir Ihnen jetzt mit der Berichterstattung zu starten und die entsprechenden Voraussetzungen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Zwei wesentliche Faktoren sind laut unserer Kollegin Carolin Rautenberg, Solution Engineer Sustainable Platform bei Eigenherd, dabei erfolgsentscheidend:

 

1. Integrieren Sie Nachhaltigkeit in Ihre Unternehmensstrategie: Zukünftig wird der Nachhaltigkeitsbericht zusammen mit dem finanziellen Lagebericht von Unternehmen veröffentlicht und erhält noch stärkere Aufmerksamkeit. Um einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD zu erstellen, benötigen Sie – neben einem für Sie realistischen und glaubwürdigen Klimaziel – festgelegte Strukturen, funktionierende Prozesse und verantwortliche Personen verschiedener Abteilungen, die eng zusammen arbeiten. Außerdem sollten die Nachhaltigkeitsaspekte in die Kultur Ihres Unternehmens einfließen, um Mitarbeiter:innen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren und diese zu involvieren.

 

2. Schaffen Sie ein digitales, zentrales Datenmanagement und Controlling, um die Datenqualität und das Monitoring zu optimieren und zu professionalisieren: Digitale Tools wie die Salesforce Net Zero Cloud bieten Ihnen eine zentrale Plattform für die strukturierte Beschaffung, Sammlung und Nutzung Ihrer CSR-Daten, um mit diesen effektiv zu arbeiten, aussagekräftig sowie transparent zu reporten und geeignete Maßnahmen ableiten zu können – vgl. Abbildung 2.

082022_CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten_ Blick auf das Net Zero Cloud Climate Action Dashboard

Abbildung 2: Net Zero Cloud Climate Action Dashboard

 

Werden Sie zum Vorreiter unternehmerischer Nachhaltigkeit mit Eigenherd als Wegbegleiter

Das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung und Nachhaltigkeit in Kombination unterstützt die Ausrichtung von Unternehmen, auf der einen Seite effizienter und transparenter als auch fairer, nachhaltiger und verantwortungsvoller zu arbeiten. Damit Sie sich als Unternehmen auf die Umsetzung und das Monitoring ihrer individuellen Prozesse konzentrieren und geeignete Maßnahmen im Sinne der CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten ergreifen können, erleichtert Eigenherd Ihnen den Start mit der für Sie passenden Lösung.

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“Sustainable is the new digital – Nachhaltigkeit ohne digitale Prozesse und Tools sorgt für monatelange Arbeit in der Datenbeschaffung und -auswertung und ist nicht mehr manuell handhabbar. Mit Inkrafttreten der ESRS müssen Unternehmen Prozesse einführen, um ihrer Berichtspflicht nachzukommen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, Investitionen nicht nur in Klimaschutzmaßnahmen per se zu tätigen, sondern insbesondere auch in Tools, die Ihnen eine zentrale Plattform bieten, um Ihre Daten nachzuverfolgen, zu analysieren, Bericht zu erstatten und Analysen ganzheitlich abzubilden. Erst dann können geeignete Maßnahmen ergriffen werden.”

Carolin Rautenberg, Solution Engineer Sustainable Platform

 

 

Sie möchten mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen nach CSRD & LKSG erfahren? Am 08. November sind wir digital zu Gast bei unserem Kunden d.velop AG und zeigen Ihnen live, wie Sie die CSRD-Nachhaltigkeitsberichtspflichten mit der Salesforce Net Zero Cloud umsetzen können. Zur Agenda und kostenfreien Anmeldung zum Webinar gelangen Sie über den nachfolgenden Button:

 

Sie interessieren sich für die Funktionalitäten und Vorteile der Salesforce Net Zero Cloud und möchten mehr über unseren Beratungsansatz erfahren? Wir beraten als einer der ersten Salesforce-Partner in Deutschland Unternehmen zur Einführung der Salesforce Net Zero Cloud und der Salesforce-Plattform. Dabei unterstützen wir bei der Implementierung und der Entwicklung nach individuellen Vorgaben, um u. a. Lieferketten, CO2-Erfassung nach Scope 1-3 und das Monitoring für geeignete Maßnahmen abzubilden. Die verantwortlichen Mitarbeiter:innen schulen wir zusätzlich in der transparenten und effizienten Emissionserfassung in der Cloud und im Reporting. Gemeinsam bewegen wir einen nachhaltigen Wandel und setzen Klimaneutralität als Benchmark für Ihr Unternehmen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder unter +49 151 41800418.