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Unternehmerische Verantwortung in der Wertschöpfungskette: Wie Unternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit digitalen Lösungen umsetzen

Vor rund einem Jahr, im Juni 2021, verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Es verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland, ungeachtet ihrer Rechtsform, zur Einhaltung von Menschenrechten und bestimmten umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang ihrer nationalen und globalen Wertschöpfungskette – von der Produktion über den Transport bis hin zum Handel. Ab dem 01.01.2023 gilt es zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Welche konkreten Sorgfaltspflichten im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definiert sind, wie sich diese auf Unternehmen auswirken und welche digitalen Möglichkeiten der Umsetzung es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Das LkSG als rechtliche Verpflichtung zu unternehmerischer Verantwortung

Die weltweite Verflechtung des Handels und die globale Zusammenarbeit der Wirtschaft ermöglicht uns auf der einen Seite ein erweitertes Angebot an beispielsweise Nahrungsmitteln wie Kaffee oder Obst als auch Technologie wie Smartphones oder die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen. Die Globalisierung führt also zu einer Ausdehnung von Wertschöpfungsketten über Ländergrenzen und Produktionsschritte hinweg. Hier setzt das LkSG an, denn das Gesetz definiert verschiedene Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen, mit denen diese sicherstellen, dass es in ihrer Lieferkette nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Dazu zählen unter anderem das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit oder das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns. Ebenso werden bestimmte umweltbezogene Risiken berücksichtigt, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen – vgl. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2022. Unternehmen gelingt damit eine Transparenz ihrer Lieferkette, die sich auf den eigenen Geschäftsbetrieb als auch die unmittelbaren Zulieferer erstreckt.

Das LkSG sieht vor, dass Unternehmen ein wirksames Risikomanagement einrichten, Präventions- und risikominimierende Maßnahmen ergreifen, ein angemessenes Beschwerdeverfahren ermöglichen und alle damit verbundenen Aktivitäten dokumentieren. Somit legt das Gesetz klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft Rechtssicherheit.

 

Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Abbildung 1: Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Mit einer fortlaufenden Dokumentation und einem jährlich veröffentlichten Bericht gewährleisten Unternehmen schließlich, dass sie die Vorgaben des LkSG erfüllen. Spätestens 4 Monate nach Ende eines Geschäftsjahres muss dieser Bericht online öffentlich zugänglich gemacht sowie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. Kommen Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, drohen hohe Bußgelder. Weitere Informationen zum LkSG finden Sie hier

 

Auswirkungen des LkSG auf (Mittelstands-) Unternehmen

Mit Inkrafttreten des LkSG zum 01.01.2023 sind Unternehmen verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen kontinuierlich und nachvollziehbar umzusetzen. Die meisten Unternehmen erweitern dabei ihre bereits vorhandenen Nachhaltigkeitsstrategien und das Compliance Management um die Vorschriften des LkSG und arbeiten dabei eng mit den relevanten Fachbereichen aus Supply Chain, Beschaffung, Nachhaltigkeit und Recht zusammen. Es gilt die gesamte Lieferkette zu analysieren, bisherige Geschäftspraktiken zu hinterfragen und schlussendlich Lieferketten und dazugehörige Prozesse um- oder neu zu gestalten. Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Hilfen und praxisorientierte Anleitungen.

Grundsätzlich sollen auch kleine und mittlere Unternehmen, die nicht direkt in den Anwendungsbereich des LkSG fallen, ihren Sorgfaltspflichten nachkommen. Diese Unternehmen können bspw. mittelbar betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens. Sie bleiben dementsprechend in der eigenen Verantwortung, ihre Lieferketten im Blick zu behalten und die Pflichten zur Risikoanalyse sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu erfüllen. Dies kann jedoch auch eine Chance für den Mittelstand sein, sich frühzeitig klar zu positionieren, vorzubereiten und von der eigenen unternehmerischen Verantwortung als Wettbewerbsvorteil zu profitieren. 

 

Wie Unternehmen die Pflichten des LkSG effizient umsetzen

Die Aufgaben, die mit dem LkSG einhergehen, sind manuell kaum zu bewältigen. Spätestens mit dem Inkrafttreten des LkSG müssen Unternehmen Prozesse einführen, um ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen. Mit dem Einsatz intelligenter digitaler Tool-Lösungen z. B. eines digitalen Hinweisgebersystems lässt sich den Vorschriften allerdings Rechnung tragen und so menschen- und umweltrechtliche Risiken nachhaltig und effektiv reduzieren. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit ggfs. weniger Ressourcen und Know-how ist es dabei ebenso sinnvoll, auf ganzheitliche Lösungen zu setzen, mit denen die Prozesse hinter der Umsetzung des LkSG digitalisiert werden können, aber auch entsprechende Standards umzusetzen oder Schnittstellen zu bieten.

Abbildung 2: Beispielhaftes Lieferantenranking mit EcoVadis, Quelle

 

Mit Salesforce haben Unternehmen beispielsweise die Möglichkeit, ihre Lieferketten mit vergleichbarem Ranking auf einer einzigen Plattform transparent abzubilden und Salesforce als unternehmensweiten “Single Point of Truth” für das Lieferantenmanagement und die Umsetzung der LkSG-Vorschriften zu etablieren. Dabei erfolgt die Abbildung der Lieferantenrankings automatisierter, was nicht nur Ressourcen spart, sondern auch über übersichtliche Dashboards einen sofortigen Überblick ermöglicht. So können zielgenau und jederzeit Handlungsfelder identifiziert und rechtzeitig Maßnahmen im Sinne des LKsG ergriffen werden. Für die Abbildung der Lieferantenrankings nach den gesetzlich geforderten Kriterien können Sie bereits angebundene Lösungen wie beispielsweise EcoVadis nutzen. Auch andere externe Datenquellen lassen sich über offene Schnittstellen in Salesforce integrieren und auf der Plattform aggregieren.

Zusätzlich können Unternehmen direkt auf der Salesforce-Plattform mit ihren Lieferanten in Kontakt treten, um fehlende Daten ins System zu inkludieren. Das ermöglicht eine eng verzahnte Kommunikation zwischen den Unternehmen und macht die gemeinsam zu ergreifenden Maßnahmen basierend auf den Compliance Checks und Audits schnell und umfassend sichtbar. Die Analyse und das Management dieser Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen lassen sich als sogenannter Action Plan direkt am Lieferantenstammdatensatz (Account) hinterlegen und nachverfolgen. Dabei erhalten nur relevante Personen Zugriff auf die Daten über ein individuelles Zugriffskonzept. 

 

Eigenherd unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung

Das konsequente Vorantreiben der Digitalisierung von Lieferketten und Lieferkettenmanagement unterstützt die Ausrichtung von Unternehmen, auf der einen Seite effizienter und transparenter als auch fairer, nachhaltiger und verantwortungsvoller zu arbeiten. Damit sich Unternehmen auf die Umsetzung und das Monitoring ihrer individuellen Prozesse konzentrieren und Maßnahmen im Sinne des LkSG ergreifen können, erleichtert Eigenherd ihnen den Start mit der Implementierung der passenden, cloudbasierten Salesforce-Lösung. Gemeinsam analysieren wir vorhandene Prozesse im Unternehmen, bilden diese effizient im System ab und setzen individuellen Anforderungen um. So werden Unternehmen jetzt ganz konkret handlungsfähig und können rechtzeitig und konform die Anforderungen des LkSG umsetzen.

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“Wir beraten als einer der ersten Salesforce-Partner in Deutschland Unternehmen zur Einführung der Salesforce Net Zero Cloud und der Salesforce-Plattform. Dabei unterstützen wir bei der Implementierung und der Entwicklung nach individuellen Vorgaben, um Lieferketten, CO2-Erfassung und das Monitoring für geeignete Maßnahmen abzubilden. Die verantwortlichen Mitarbeiter:innen schulen wir zusätzlich in der transparenten und effizienten Emissionserfassung in der Cloud und im Reporting. Gemeinsam bewegen wir einen nachhaltigen Wandel und setzen Klimaneutralität als Benchmark für Ihr Unternehmen.”

Carolin Rautenberg, Solution Engineer Sustainable Platform

 

Sie interessieren sich für die Funktionalitäten und Vorteile der Net Zero Cloud und möchten mehr über unseren Beratungsansatz erfahren? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder unter +49 151 41800418.