Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen der Eigenherd GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, welche auf Basis eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung von der Eigenherd GmbH geleistet werden. Auftrag und/oder Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen als „Vertrag“ bezeichnet. Die englische Version finden Sie ebenfalls nachfolgend.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie zudem in deutscher Fassung bzw. englischer Fassung herunterladen.
Stand: 01. Januar 2018
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit Eigenherd für die Bereiche Beratungs- und Dienstleistungen. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch Eigenherd bestätigt werden.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Widerspricht ein Kunde fristgemäß, hat Eigenherd das Recht, den mit diesem Kunden bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
§2 Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
- Eigenherd erbringt diverse Beratungs- und Dienstleistungen zur Unterstützung von Kunden insbesondere im Zusammenhang mit der Administration, Wartung und Weiterentwicklung der Salesforce.com Instanz des Auftraggebers. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
- Eigenherd führt keine Rechts- und Steuerberatung durch. Bei Bedarf sind Kunden angewiesen, einen Rechtsanwalt und/oder Steuerberater zu konsultieren.
- Eigenherd erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Wissensstand und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
- Eigenherd ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
- Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Es besteht keine Erfolgsgarantie.
§3 Mitwirkungsleistung des Kunden
Der Kunde wird den Auftrag detailliert (unter anderem Art, Umfang, Termine) mit Eigenherd abstimmen und Eigenherd bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
§4 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
Eigenherd räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
§5 Vergütung
- Die Vergütung der Beratungs- und Dienstleistungen ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die von Eigenherd erbrachte Leistung wird dem Kunden monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen in Rechnung gestellt. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der Eigenherd-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche Eigenherd ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von Eigenherd zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands.
- Die Vergütung für die Durchführung von Beratungs- und Dienstleistungen erfolgt nach einem im Vertrag vereinbarten Festpreis pro Personentag. Ein Personentag umfasst 8 Stunden inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand, Zuschläge für Arbeit an Wochenend- und Feiertagen und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines vereinbarten Kontingents werden vom Kunden als Bereitstellungspauschale in voller Höhe vergütet. Ein Übertrag in Folgemonate ist nicht möglich.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von Eigenherd anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
§6 Qualitative Leistungsstörung
- Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat Eigenherd dies zu vertreten, ist Eigenherd verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.
- Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von Eigenherd zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Eigenherd Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen.
§7 Zahlungsfristen/Verzug
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist Eigenherd berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Eigenherd ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt, sowie noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.
§8 Haftung
- Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen Eigenherd, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt.
- Eigenherd haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.
- Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten
- Eigenherd übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.
- Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.
- Bei Verlust von Daten haftet Eigenherd nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
§9 Datenschutz
- Eigenherd erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist. Eigenherd erhebt weiterhin personenbezogene Daten, um die Kunden und Interessenten über Produktneuheiten informieren zu können. Der Kunde kann seine Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten für die Zukunft jederzeit widerrufen.
Widerrufsempfängerin ist die Eigenherd GmbH, Susannenstraße 18, 20357 Hamburg. - Eigenherd ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.
- Der Kunde stellt sicher, dass Eigenherd alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. Sollte die Durchführung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch Eigenherd, dem jeweiligen Hersteller der Software oder dem Anbieter der SaaS-Lösung nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten an Eigenherd, den Hersteller der Software und/oder den Anbieter der SaaS-Lösung weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten ermöglicht.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Pflege- und/oder Beratungsauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. Der Kunde und Eigenherd sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.
§10 Geheimhaltung
- Der Kunde und Eigenherd verpflichten sich, über alle im Laufe der vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten; derartige Geheimnisse sind alle Informationen die nicht allgemein verfügbar sind.
- Veröffentlichungen der Arbeitsergebnisse bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden, wenn diese nicht in anonymisierter Form erfolgen. Eigenherd hat das Recht das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.
§11 Schlussbestimmungen
- Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel der Kündigung.
- Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der Eigenherd, derzeit Hamburg vereinbart. Eigenherd ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.